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PaKo Sicherheit

Paritätische Kommission Sicherheit

Die gesetzlich vorgeschriebene Paritätische Kommission Sicherheit kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften bei allen Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen der Schweiz. Sie setzt sich aus je fünf Vertretern des VSSU (Arbeitgeberseite) sowie der Gewerkschaft UNiA (Arbeitnehmerseite) zusammen, welche kollektiv die Kontrollen vornehmen.

Die Paritätische Kommission Sicherheit unterstützt die Unternehmen bei der korrekten Anwendung des Gesamtarbeitsvertrages, kann bei Nichteinhaltung Sanktionen aussprechen und diese rechtlich durchsetzen.

Durch die Etablierung von fortschrittlichen Arbeitsbedingungen konnte ein wichtiger Meilenstein gesetzt und die Überflutung der Schweiz mit Dumpinglohnfirmen aus dem EU-Raum verhindert werden. Die damit einhergehende Qualitätsreduktion konnte so verhindert werden.

Die Paritätische Aufsichtskommission PaKo Sicherheit setzt sich aus Mitgliedern der Arbeitgeber-Seite, Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungsunternehmen (VSSU) und Arbeitnehmer-Seite, Gewerkschaften UNiA / Syna zusammen.

Aufgaben und Kompetenzen der PaKo Sicherheit (gemäss Art. 5 ff. GAV):

• Beschlussfassung über die Auslegung des Gesamtarbeitsvertrages sowie der gleichwertigen Firmenverträge

• Kontrolle der Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages sowie der gleichwertigen Firmenverträge

• Inkasso des Vollzugskostenbeitrages

• Schlichtung von Kollektivstreitigkeiten jeglicher Art

• Beschlüsse über allfällige Sanktionen und Kostenfolgen bei Zuwiderhandlungen

• Jahresberichte

Allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag

Der Gesamtarbeitsvertrag bezweckt die Erhaltung der Qualität der Dienstleistungen im Bereich Sicherheit und Bewachung. Er regelt insbesondere die Anstellungsbedingungen der voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter.

Mit dem Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsbranche wurde der vom VSSU und der Gewerkschaft UNiA ausgearbeitet Gesamtarbeitsvertrag auf Gesetzesstufe gestellt. Zudem ist die Gewerkschaft Syna als zusätzlicher Sozialpartner integriert.

Alle Mitglieder des VSSU sowie alle Unternehmen, welche mehr als 10 Angestellte beschäftigen sind gemäss Bundesratsbeschluss verpflichtet, den Gesamtarbeitsvertrag einzuhalten.